Soziales

Soziales Die Fürsorge für Hilfebedürftige ist ein wesentliches Element unseres Sozialstaats. Die Landkreise sind für die meisten steuerfinanzierten Hilfen entweder selbst Träger oder zumindest erste Ansprechpartner für Hilfesuchende. Über den…

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ÖPNV

ÖPNV Der Öffentliche Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) ist gemäß § 1 Abs. 2 des ÖPNV-Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Pflichtaufgabe der Landkreise im eigenen Wirkungsbereich. Ihnen obliegt es, eigenverantwortlich die Mobilitätsangebote innerhalb des…

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