Bauen und Infrastruktur
Die Landkreise betätigen sich in vielen verschiedenen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur. Sie sind Straßenbaulastträger für rund 4250 km an Kreisstraßen im Land Sachsen-Anhalt. Sie bauen und unterhalten Radwege, Brücken und weitere straßenbezogene Ingenieursbauwerke. Als Schulträger ist es ihre Aufgabe weiterführende und berufsbildende Schulen zu bauen und zu sanieren.
Die Landkreise investieren ebenfalls in den Breitbandausbau, um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Breitband und Mobilfunk sicherzustellen.
Die Landkreise sind auch die unteren Bauaufsichtsbehörden (§ 56 Abs. I Nr. 1 BauO LSA). Ihre Aufgaben umfassen unter anderem
- das Erteilen von Baugenehmigungen,
- der Vollzug der Bauordnung sowie weiterer rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung oder Beseitigung baulicher Anlagen und anderer sowie
- Dienstleistungen bei Genehmigungsverfahren, unter anderem durch die Beratung Bauwilliger und weiterer Beteiligter bei bauordnungsrechtlichen, bauplanungsrechtlichen und Fragen des Denkmalschutzes.
Aufgrund der vielen Aufgaben im Bereich der Infrastruktur und der seit Jahren angespannten Finanzlage der kreislichen Haushalte hat sich in allen 11 Landkreisen ein erheblicher Investitionsstau gebildet (Übersicht). In den Bereichen Kreisstraßen und dazugehörige Ingenieursbauwerke, Schulen, IT-Infrastruktur, Verwaltungsgebäuden und sonstigen Bereichen beträgt dabei die Gesamthöhe rund 4 Mrd. Euro. Allein auf die Kreisstraßen entfällt hierbei ein Investitionsbedarf von fast 1,8 Mrd. Euro. Auch im Bereich Schulneubau und -sanierung besteht ein derzeitiger Investitionsbedarf von 500 Millionen Euro.
Der Bundestag hat am 18. März 2025 eine Grundgesetzänderung u. a. zur Schaffung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Mrd. Euro beschlossen. Damit sollen notwendige Investitionen in Infrastruktur, Zivilschutz, aber auch Klimaschutz und Umweltmaßnahmen finanziert werden. Aus Sicht der Landkreise kommt der landesrechtlichen Ausgestaltung dieses Sondervermögens sowohl mit Blick auf den kommunalen Anteil als auch hinsichtlich der Investitionsvoraussetzungen und -verfahren entscheidende Bedeutung zu.
