ÖPNV
ÖPNV Der Öffentliche Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) ist gemäß § 1 Abs. 2 des ÖPNV-Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Pflichtaufgabe der Landkreise im eigenen Wirkungsbereich. Ihnen obliegt es, eigenverantwortlich die Mobilitätsangebote innerhalb des…
