Finanzwissenschaftliches Gutachten zur Novellierung
des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen-Anhalt
Im Jahr 2023 ist ein vom Ministerium der Finanzen beauftragtes Gutachten zur Überprüfung des horizontalen Finanzausgleichs vorgelegt worden. Die Empfehlungen des Gutachters Prof. Dr. Lenk hat der Landtag mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Fünften Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes umgesetzt.
Eine noch ausstehende gutachterliche Untersuchung des vertikalen Finanzausgleichs hat das Finanzministerium im Sommer 2024 ausgeschrieben und im Ergebnis ebenfalls an das Gutachterteam von Prof. Dr. Thomas Lenk, Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft – Infrastruktur und Daseinsvorsorge e. V. – vergeben.
Der Gutachtenauftrag sieht vor, das bestehende Finanzausgleichsgesetz unter Berücksichtigung der Veränderungen bei Land und Kommunen finanzwissenschaftlich zu untersuchen und für den kommunalen Finanzausgleich ab dem Jahr 2027 weiterzuentwickeln. Erklärtes Ziel ist es, eine angemessene und sachgerechte Finanzausstattung aller Kommunen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Landes Sachsen-Anhalt sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund soll das Gutachten
- die bestehende Bestimmung und Aufteilung der Finanzausgleichsmasse analysieren und ggf. Anpassungsvorschläge erarbeiten, sowie
- Möglichkeiten für eine alternative Bestimmung und Aufteilung der Finanzausgleichsmasse unter Einbeziehung der in anderen Flächenländern geltenden Berechnungsmodelle vorlegen.
Die Analyse des vertikalen Finanzausgleichs soll ergänzt werden durch eine Überprüfung des Lenk-Gutachtens zum horizontalen Finanzausgleich aus dem Jahr 2023.
Mit Schreiben vom 23. Mai 2024 haben wir seinerzeit gegenüber dem Finanzministerium zum Entwurf einer Leistungsbeschreibung zur Vergabe eines Gutachtens zur Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs Sachsen-Anhalt Stellung genommen und festgestellt, dass der vorliegende Entwurf einer Leistungsbeschreibung zur Vergabe eines Gutachtens zwar einen sehr umfassenden Prüfansatz enthält, allerdings den aus kreislicher Sicht wichtigsten Punkt der Kreisumlageproblematik vermissen lässt.
Abgelehnt haben wir darüber hinaus die Ansätze zur Ermittlung von Ineffizienzen bei der kommunalen Aufgabenerledigung und zu länderübergreifenden Benchmarks.
Im Rahmen des Gutachtenprozesses hat das beauftragte Gutachterteam inzwischen mehrfach zum aktuellen Stand der Überlegungen zur Prüfung und ggf. Modifizierung des bestehenden Bedarfsmodells sowie zur Entwicklung eines Alternativmodells berichtet. Hier war eine deutliche Präferenz für die Einführung einer pauschalierten Effizienzprüfung in das bestehende Bedarfsmodell erkennbar, die im Ergebnis künftig zu einer Kappung bei als zu hoch bewerteten Ausgaben und einer Korridorbildung im FAG führen dürfte.
Bei der Entwicklung eines Alternativmodells blicken die Gutachter ergänzend auf ein sog. Symmetriemodell, bei dem die Einnahmen und Ausgaben der Landesebene und der Kommunalebene gegenübergestellt und in vergleichbarer Relation zueinander ausgeglichen werden. Hierbei handelt es sich auf den ersten Blick um ein rein quantitatives Verfahren, das keine Aufgabendifferenzierung und Effizienzbewertung erforderlich machen würde, dem Landesgesetzgeber allerdings einen hohen Spielraum bei der Bewertung von kommunalen Überschüssen und Defiziten überlassen würde.
Beide Varianten, sowohl die Einführung einer Effizienzprüfung als auch die Entscheidung für ein sog. Symmetriemodell, stellen eine Abkehr vom bisherigen bedarfsorientierten Finanzausgleichsmodell ab und wird von den Landkreisen abgelehnt.
Das Gutachten soll bis zum Juni 2026 vorliegen. Mit Blick auf einen voraussichtlich bevorstehenden Doppelhaushalt 2027/2028 des Landes geht das Finanzministerium gegenwärtig davon aus, dass das FAG für die Haushaltsjahre 2027/2028 weitestgehend bedarfsorientiert auf der geltenden Basis fortgeschrieben wird. Die Ergebnisse des Gutachtens würden dann erst für eine Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes ab 2029 umgesetzt werden.
