Jugendämter

Alle elf Landkreise in Sachsen-Anhalt sind landesrechtlich zu örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bestimmt. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe haben die Landkreise ein Jugendamt einzurichten und zugleich einen Jugendhilfeausschuss als besonderen Ausschuss zu bilden.

Der Jugendhilfeausschuss besteht zu drei Fünfteln aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft – Kreistag – und zu zwei Fünfteln aus Personen, die vom Kreistag auf Vorschlag der freien Träger gewählt werden.