Schulgebäude- und Aussattung

Die Landkreise haben in ihrer Funktion als Schulträger die Aufgabe, Schulgebäude und Schulräume zu errichten, diese mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln auszustatten und die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen sowie sie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Neben dem Neubau und der Sanierung von Schulgebäuden ist dieser Themenbereich zunehmend von technischen Fragen, aber auch Anforderungen an den Brandschutz geprägt.