Finanzierung der Landkreise in Sachsen-Anhalt
Gemäß Artikel 88 Abs. 1 LVerf sorgt das Land dafür, dass die Kommunen – also die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise – über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
Die Umsetzung dieses Verfassungsauftrags erfolgt in Sachsen-Anhalt durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG LSA). Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden den Landkreisen, wie auch den Gemeinden und Verbandsgemeinden, Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt (§ 1 Abs. 2 Satz 1 FAG LSA).
Neben den Einnahmen aus dem Finanzausgleichsgesetz sowie weiteren, aufgabenbezogenen Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke stellt die Kreisumlage eine wesentliche Einnahmesäule für die Landkreise dar. Sie ist – vom Grundsatz her – das einzige nennenswert gestaltbare Einnahmeinstrument der Landkreise.
Eine weitere Einnahmesäule sind Einzahlungen aus Entgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen.
Im Gegensatz zu den Gemeinden verfügen die Landkreise in Sachsen-Anhalt über keine eigenen Steuereinnahmen.
Einnahmen
Einen Überblick über das Volumen und die Entwicklung der wesentlichen Einnahmearten der Landkreise gibt die folgende Übersicht 1. Grundlage hierfür sind die jeweiligen Jahresrechnungsstatistiken (2016 bis 2024) sowie die Kassenstatistik (2025).
Die Einzahlungen vom Land außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes sind seit 2026 von 687,6 Mio. Euro um 269,5 Mio. Euro (+48 %) auf 957,0 Mio. Euro angestiegen. Diese Zuweisungen des Landes, die auch Bundesmittel oder Mittel der EU enthalten, stellen inzwischen die bedeutendste Einnahmesäule der Landkreise dar. Ursächlich hierfür sind beispielhaft die infolge der aufwachsenden Sozialleistungsausgaben ebenfalls steigenden aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder die steigenden Zuweisungen für den Bereich der Kinderförderung, die aufgestockt um einen Kreisanteil, an die Gemeinden weitergeleitet werden.
Der Anteil der Einzahlungen vom Land außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes an den gesamten Einzahlungen der laufenden Rechnung bewegte sich in den Jahren 2016 bis 2025 in einem Korridor zwischen 26,6 % (20217) und 29,2 % (2021).
Volumenmäßig die zweitgrößte Bedeutung für die Landkreise hat aktuell die Kreisumlage, die von 587,7 Mio. Euro im Jahr 2016 um 266,4 Mio. Euro (+45,7 %) auf 854,1 Mio. Euro im Jahr 2025 angestiegen ist. Der Anteil der Kreisumlageeinzahlungen am Anteil der gesamten Einzahlungen der laufenden Rechnung betrug im Jahr 2016 23,9 % und erreichte mit 28 % im Jahr 2018 seinen Höchstwert. In den Folgejahren ist der Anteil kontinuierlich auf nunmehr 24,4 % im Jahr 2025 gesunken.
Die konsumtiven FAG-Zuweisungen als drittgrößte Einnahmesäule der Landkreise in Sachsen-Anhalt sind von 501,7 Mio. Euro in 2016 um 260,5 Mio. Euro (+54 %) auf 762,1 Mio. Euro im Jahr 2025 gestiegen. Hierin enthalten ist auch eine 2024 gezahlte einmalige Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 21 Mio. Euro für den Landkreis Mansfeld-Südharz zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten infolge von gemeindlichen Kreisumlageklagen. Der Anteil der FAG-Zuweisungen am Anteil der gesamten Einzahlungen der laufenden Rechnung betrug 2016 20,4 % und bewegte sich in den Folgejahren um den Wert vom 20 % herum. Im Jahr 2025 betrug der Anteil 21,8 %.
Einzahlungen wie öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen bilden mit einem Anteil von 17,3 % an den gesamten Einzahlungen der laufenden Rechnung ebenfalls eine wichtige kreisliche Einnahmesäule, die von 496,3 Mio. Euro in 2016 um 108,4 Mio. Euro (+27,7 %) auf 604,7 Mio. Euro im Jahr 2025 gestiegen sind.
Ausgaben
Das Volumen und die Entwicklung der wesentlichsten Ausgabenbereiche der Landkreise lässt sich anhand folgender Übersicht 2 ablesen. Grundlage hierfür sind ebenfalls die jeweiligen Jahresrechnungsstatistiken (2016 bis 2024) sowie die Kassenstatistik (2025).
Die sozialen Leistungen und aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen stellen den für die Landkreise volumenstärksten Ausgabenteil dar, der seit 2026 von 1.003,0 Mio. Euro um 356,9 Mio. Euro (+36,6 %) auf 1.359,9 Mio. Euro angestiegen ist. In diesem Bereich, dem neben den Leistungen der Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende nach dem SBG II u. a. auch die Jugendhilfe nach dem SGB VIII sowie Unterhaltsvorschussleistungen zugeordnet sind, ist zudem eine Steigerungsdynamik von bis zu 18,4 % jährlich zu verzeichnen. Die Auszahlungen für sozialen Leistungen und aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen an den gesamten Auszahlungen der laufenden Rechnung machen gegenwärtig einen Anteil von gut 40 % aus.
Die volumenmäßig zweitgrößten Ausgaben verursachen die sog. Transferauszahlungen sowie sonstige Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit, die seit 2016 von 728,8 Mio. Euro um 322,6 Mio. Euro (+46,7 %) auf 1.051,4 Mio. Euro angestiegen sind. Hierunter fallen beispielsweise Zuweisungen für Kindergärten, Zuschüsse an Eigenbetriebe und Eigengesellschaften (z. B. Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, öffentlichen Krankenhäuser und Kliniken), aber auch Steuern und sonstige Geschäftsauszahlungen, die gemessen an den gesamten Auszahlungen der laufenden Rechnung einen Anteil von rd. 31 % ausmachen.
Volumenmäßig die drittgrößte Bedeutung für die Landkreise – mit einem Anteil an den gesamten Auszahlungen der laufenden Rechnung von rd. 20 % – haben die Personal- und Versorgungsauszahlungen. Diese sind seit 2016 von 451,7 Mio. Euro um 227,2 Mio. Euro (+51,9 %) auf 678,9 Mio. Euro in 2025 angestiegen.
Die sog. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen machen gemessen an den gesamten Auszahlungen der laufenden Rechnung einen Anteil vom rd. 8,7 % aus. Die beispielsweise hierunter fallenden Ausgaben für die Unterhaltung von Grundstücken und Anlagen, Mieten, Pachten, Leasing und sonstigen Dienstleistungen sind seit 2016 von 197,4 Mio. Euro um 97,0 Mio. Euro (+53,9 %) auf 294,4 Mio. Euro in 2025 angestiegen.
Saldo der laufende Rechnung
Die 11 Landkreise in Sachsen-Anhalt hatten im Jahr 2016 mit 65,0 Mio. Euro einen positiven Saldo der laufenden Rechnung, der sich auch in den Folgejahren positiv entwickelte. Ab dem Jahr 2019 setzte ein deutlich rückläufiger Trend ein. Zuletzt erreichten die Landkreise im Jahr 2022 einen positiven Saldo der laufenden Rechnung in Höhe von 26,3 Mio. Euro. Eine deutliche Verschlechterung erlebten die Landkreise im Jahr 2023. Hier brach der Saldo der laufenden Rechnung der Landkreise gegenüber 2022 um 106,7 Mio. Euro ein und belief sich auf -80,4 Mio. Euro. Zum 31. Dezember 2025 verzeichneten die Landkreise ausweislich der Kassenstatistik zwar ein positives Ergebnis von rd. 92,3 Mio. Euro (Übersicht 3), welches jedoch erheblich durch einmalige Effekte verzerrt ist. So resultiert der Überschuss aus einmaligen Kreisumlagezuwächsen bei einzelnen Landkreisen sowie aus auf das vierte Quartal 2025 vorgezogene Zuweisungen des Landes für das Kinderförderungsgesetz in 2026. Bereinigt um die bereits am 30. Dezember 2025 bei den Landkreisen eingegangenen 1. Rate 2026 der KiFöG-Landeszuweisung in Höhe von rd. 86,6 Mio. Euro beträgt der Saldo der laufenden Rechnung der Landkreise 5,7 Mio. Euro.
Saldo der Finanzrechnung insgesamt
Der Saldo der Finanzrechnung berücksichtigt neben dem Saldo der laufenden Rechnung auch den Saldo der Kapitalrechnung (Investitionstätigkeit und deren Finanzierung).
Im Betrachtungszeitraum verzeichneten die Landkreise im Jahr 2016 einen positiven Saldo der Finanzrechnung in Höhe von 29,5 Mio. Euro. In den Jahren bis 2018 gelang es den Landkreisen ebenfalls einen positiven Saldo der Finanzrechnung zu erreichen. Im Folgejahr 2019 schloss der kreisliche Saldo der Finanzrechnung negativ mit -20,1 Mio. Euro. In weiterhin uneinheitlichem Verlauf mit einem im Jahr 2022 leicht positivem Ergebnis von 7,3 Mio. Euro brach der Saldo in 2023 auf -126,4 Mio. Euro ein. Zum 31. Dezember 2024 verzeichneten die Landkreise ein nochmals schlechteres Ergebnis von rd. -133 Mio. Euro. Bereinigt um die bereits am 30. Dezember 2025 bei den Landkreisen eingegangenen 1. Rate 2026 der KiFöG-Landeszuweisung in Höhe von rd. 86,6 Mio. Euro beträgt der Saldo der Finanzrechnung der Landkreise 10,3 Mio. Euro (Übersicht 4).
