Regionalplanung

Die Regionalplanung in Sachsen-Anhalt ist Teil der Landesentwicklungsplanung und verbindet die landesweiten Ziele des Landesentwicklungsplans mit der konkreten räumlichen Entwicklung in den Teilräumen des Landes. Sie koordiniert Nutzungsansprüche an den Raum (Siedlung, Wirtschaft, Verkehr, Freiraum, Klima- und Umweltschutz) und soll eine geordnete, nachhaltige und ausgewogene Entwicklung der Regionen sichern. Dazu werden regionale Entwicklungspläne und sachliche Teilpläne, wie beispielsweise zur Windenergie, aufgestellt, in denen die Ziele und Grundsätze der Landesplanung räumlich konkretisiert und auf regionale Besonderheiten angepasst werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen bilden dafür vor allem das Raumordnungsgesetz auf Bundesebene sowie das Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt und der Landesentwicklungsplan auf Ebene des Landes.

Träger der Regionalplanung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte, die sich zu Regionalen Planungsgemeinschaften als Zweckverbände zusammenschließen.

Es gibt im Land insgesamt fünf Regionale Planungsgemeinschaften:

  • Altmark (Altmarkkreis Salzwedel und Landkreis Stendal)
  • Magdeburg (Landkreis Börde, Landkreis Jerichower Land, Stadt Magdeburg, Landkreis Salzlandkreis)
  • Harz (Landkreis Harz und Landkreis Mansfeld-Südharz)
  • Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Stadt Dessau-Roßlau, Landkreis Wittenberg)
  • Halle (Landkreis Burgenlandkreis, Stadt Halle (Saale), Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Saalekreis)

Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist aufgrund der räumlichen Zusammensetzung sowohl Teil der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz als auch Halle.

Organisatorisch sind die Regionalen Planungsgemeinschaften als Zweckverbände organisiert, deren Mitglieder die beteiligten Landkreise, kreisfreien Städte und Mittelzentren sind. Sie unterliegen der Rechtsaufsicht der obersten Landesentwicklungsbehörde. Zentrales Organ ist in der Regel die Regionalversammlung, die die grundlegenden Entscheidungen der Regionalplanung trifft (insbesondere Beschluss der Pläne). Unterstützt wird sie durch eine Geschäftsstelle, die die fachliche Planungsarbeit, Beteiligungsverfahren, Abstimmungen mit Fachbehörden und Kommunen sowie die laufende Berichterstattung an das Land vorbereitet und durchführt.